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IVEB


Der IVEB ist die Interessen Vertretung Einzelunternehmer im Baugewerbe. Man findet sehr viel Wissenswertes auf ihrer Facebookseite - https://www.facebook.com/groups/gegen.sokabau.zwangsbeitrag/?fref=nf - oder auch auf der Webseite - http://iveb.org/...

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Im Frühjahr 2015 hat sich eine Gruppe in sozialen Netzwerken gebildet, die heute bereits aus tausenden Mitstreitern besteht. Aus dieser Gruppe ist der IVEB hervorgegangen.

Das Ziel des Verbandes ist die Förderung der Interessen von Menschen im Handwerk, die sich durch die Willkür der Sozialkasse Bau in ihrer Existenz bedroht fühlen. Dabei soll durch gemeinschaftliche Aktivitäten gegen die Willkür der Soka vorgegangen werden. Der Verband strebt mit einer Hamburger Partnerkanzlei Prozesse gegen die Soka und gegen die Allgemeinverbindlichkeitserklärung an.

Wir sehen es als eine gesellschaftliche Verpflichtung an, für die so genannten „Solounternehmer“ eine Gegenwehr zur Soka zu organisieren. Wir wollen die Mitglieder untereinander vernetzen, um die prekäre Situation des Einzelnen zu verbessern und um die Unterstützung untereinander zu stärken.

Bislang waren Handwerker, die als Einzelunternehmer in der Baubranche tätig waren, von der Zahlung von Beiträgen an die Soka nicht betroffen. Durch das neu aufgelegte Berufsbildungsverfahren ändert sich dies nun.

Nun sollen geschätzte 40.000 Kleinunternehmer / Soloselbstständige ab sofort 900,00 Euro im Jahr an die Sozialkasse Bau bezahlen. Ein willkürlich festgelegter Betrag, der ohne jegliche Berechnungsgrundlage sowohl bei Selbstständigen, als auch bei deren Kunden auf absolutes Unverständnis stößt.

Die Empörung der Betroffenen und der solidarischen Beobachter ist gewaltig.

Zu den Hintergründen:

Die Soka Bau wurde in der Nachkriegszeit gegründet. Sie hat eine Vielzahl von Aufgaben. Zum Beispiel soll sie die Urlaubsansprüche und die Finanzierung der Berufsausbildung im Baugewerbe absichern. Die Finanzierung dieser Aufgaben erfolgt durch die beitragspflichtigen Baubetriebe der Bauwirtschaft.

Seit April dieses Jahres sieht der Tarifvertrag vor, dass die beitragspflichtigen Baubetriebe einen Sockelbetrag für die Berufsausbildung bezahlen müssen. Hiervon sind alle Baubetriebe betroffen, ebenfalls Selbstständige, die als „Solounternehmer“ keine Arbeitnehmer beschäftigen und somit bisher nicht beitragspflichtig waren.

Diese Neuerung wurde in §17 Sozialkassentarifvertrag Bau zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden vereinbart und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich erklärt.

Wir sind uns sicher, dass diese neue Regelung nicht nur Verfassungswidrig ist, sondern entgegen ihrer Plausibilitätsbegründung nicht die Ausbildungsfinanzierung absichern soll, sondern zur Finanzierung eines über Jahrzehnte gewachsenen Verwaltungsapparat dienen soll, dem wir zur heutigen Zeit und für die Zukunft jegliche Daseinsberechtigung absprechen.

Die bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts besagt ganz eindeutig, dass die Tarifverträge der Sozialkassen des Baugewerbes keine Anwendung für Betriebe finden kann, deren Betriebsinhaber alleine tätig ist.

Der Kernpunkt, der das Fass zum überlaufen bringt ist der, dass hier grundsätzlich eine Beitragspflicht hergestellt wurde, die ohne jeglichen Bezug zu einer Leistung oder der individuellen Leistungsfähigkeit des einzelnen besteht. Somit werden die Soloselbstständigen dazu gezwungen, einen Beitrag für eine Leistung zu erbringen, die sie grundsätzlich nicht in Anspruch nehmen können.

Quelle: http://iveb.org/

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